AGB

Änderung am 07.01.2016: Punkt 15

Änderung am 11.04.2016: Punkt 5. b

Änderung am 10.10.2018: Punkt 3

Änderung am 06.04.2020: Einleitung, Punkte 2. c., 10. a.,

Änderung am 03.12.2021: Punkt 1. a. und Punkt 3. a.

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma Outdoordirekt – Zicke GbR, Inh.: Christian und Nadja Zicke, Stemmenkamp 79b, 59368 Werne (im Folgenden Outdoordirekt) und Ihnen als Veranstaltungsteilnehmer zustande kommt.

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss
    1. Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen kann über unseren Internet-Shop oder schriftlich, per Post / E-Mail erfolgen und stellt ein vier Wochen gültiges, verbindliches Angebot des Veranstaltungsteilnehmers dar. Diese Anmeldung muss über ein Buchungsformular (online oder per Post oder per Mail) erfolgen. Auch formlose Buchungen werden übergangsweise anerkannt, sobald Sie von Outdoordirekt schriftlich oder mündlich bestätigt wurden. Eine schriftliche Buchung muss dennoch zwingend auf oben genannten Wegen erfolgen.
    2. Outdoordirekt nimmt die Buchung in Form einer Buchungsbestätigung an. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Veranstaltungsteilnehmer in aller Regel eine schriftliche Buchungsbestätigung und weitere Reiseunterlagen. Weicht die Buchungsbestätigung allerdings vom Angebot des Veranstaltungsteilnehmers ab, so ist dies ein 10 Tage gültiges Angebot der Firma Outdoordirekt und kann durch Zahlung der Anzahlung angenommen werden.
    3. Werden in einer Anmeldung mehrere Teilnehmer mit angemeldet, so haftet der Anmeldende für alle Verpflichtungen dieser.
    4. Unsere Preise sind immer mit einem Zusatz verbunden (pro Gruppe, pro Person bzw. pro Veranstaltungsdauer, pro Tag). Dieser variiert je nach Veranstaltung und ist aus den Prospekten bzw. dem Angebot der Firma Outdoordirekt zu entnehmen.
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Inlandsveranstaltungen: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist die Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen fällig.
    2. Auslandsreisen: Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung von 25% des gesamten Veranstaltungspreises zu entrichten. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bis 31 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
    3. Die Zahlung muss per Überweisung (Christian und Nadja Zicke; IBAN: DE79 4415 2370 0012 0004 02; Sparkasse Lünen; BIC: WELADED1LUN) beglichen werden. Dabei sind der Teilnehmername und die Rechnungsnummer anzugeben.
    4. Sollte der Restbetrag nicht rechtzeitig auf dem Konto eingegangen sein, kann nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung der Vertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird der Teilnehmer mit Rücktrittskosten (siehe 3.) belastet.
    5. Bei Buchungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort nach der Buchungsbestätigung fällig.
  3. Rücktritt oder Umbuchung durch den Teilnehmer
    1. Nach Art. 16 Buchstabe I RL 2011/83/EU bzw. § 312g BGB sind die Kurse von Outdoordirekt vom Widerrufsrecht ausgenommen. Denn sie dienen der Freizeitgestaltung und richten sich an eine begrenzte Teilnehmerzahl zu einem festen Termin.
    2. Natürlich versucht Outdoordirekt direkt nach Bekanntgabe der Nichtteilnahme am Kurs durch den Veranstaltungsteilnehmer, eine andere Person für den Kurs zu finden. Sollte dies erfolgreich sein, bekommt ihr abzüglich einer Aufwendungsgebühr in Höhe von 25,- Euro die Kursgebühr erstattet.
  4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    1. Sollten Leistungen infolge Krankheit, vorzeitiger Abreise oder aus anderen von Outdoordirekt nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Ersparte Aufwendungen, die Outdoordirekt von Fremdanbietern erstattet bekommt, werden an den Veranstaltungsteilnehmer zurückgezahlt.
  5. Rücktritt und Kündigung durch Outdoordirekt
    1. Störung während der Veranstaltung: Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer den Ablauf der Veranstaltung auch nach einer Abmahnung noch weiterhin erheblich stört. Ein sofortiger Ausschluss ist auch möglich, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Gruppe gefährdet oder sich nicht an klare Anweisungen des Veranstaltungsbegleiters hält. Dabei behält Outdoordirekt das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus dieser Veranstaltung gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben.
    2. Mit der Buchung akzeptiert der Veranstaltungsteilnehmer die ausgeschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Diese sind der Beschreibung des Kurses zu entnehmen. Eine Veranstaltung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Veranstaltungsteilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Dabei behält Outdoordirekt das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung. Eingesparte Aufwendungen, gutgeschriebene Leistungen von Fremdanbietern oder Vorteile, die aus dieser Veranstaltung gezogen wurden, werden dem Veranstaltungsteilnehmer gutgeschrieben. Sollte vor Ort und zum gleichen Zeitpunkt ein Wechsel in eine den Voraussetzungen des Teilnehmers angepasste Veranstaltung möglich sein, ohne das andere Veranstaltungsteilnehmer Nachteile daraus ziehen, bietet Outdoordirekt dies an. Es besteht kein Anspruch auf diesen Wechsel, er liegt im Ermessen von Outdoordirekt und stellt eine Kulanzleistung dar.
    3. Mindestteilnehmerzahl: Wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, kann Outdoordirekt diese 7 Tage vor Reisebeginn kündigen. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ob die Teilnehmerzahl ausreicht. Ein Ersatz für die ausfallende Veranstaltung kann verlangt werden, wenn diese mit keinem Mehraufwand für Outdoordirekt verbunden ist.
  6. Leistungen / Leistungsänderungen
    1. Die Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen bzw. einem schriftlich erfolgten Angebot der Firma Outdoordirekt in Verbindung mit der Buchungsbestätigung
    2. Bei erheblichen Veränderungen der Leistungen kann der Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten oder eine Ersatzreise in Anspruch nehmen. Von diesem Recht muss allerdings umgehend Gebrauch gemacht werden, wenn die Änderung bekannt wird.
    3. Leistungsänderungen, die in einem zumutbaren Rahmen bleiben, nicht mutwillig von Outdoordirekt herbeigeführt sind und keine erhebliche Abweichung darstellen, sind gestattet. Allerdings sind diese bei Bekanntwerden umgehend dem Veranstaltungsteilnehmer mitzuteilen.
    4. Werden auf Wunsch des Veranstaltungsteilnehmers Änderungen der Veranstaltung vorgenommen, so können diese mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein. Die Höhe der Umbuchungsgebühr wird je nach Aufwand festgesetzt.
    5. Wird in einer Ausschreibung auf mögliche Probleme hingewiesen (z.B. stark schwankender Wasserstand verschiedener Flüsse wie der Sieg), so kann Outdoordirekt schon bei Abschluss des Vertrags Alternativen aufzeigen. Bei Vereinbarung einer Alternative ist diese bindend.
  7. Höhere Gewalt
    1. Im Falle nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Gewitter bei Kanuveranstaltungen, etc.), die den Veranstaltungsablauf erheblich stören oder gar gefährden, kann Outdoordirekt ein Alternativprogramm vorschlagen oder die Veranstaltung kündigen.
    2. Auch der Veranstaltungsteilnehmer kann in diesem Fall den Vertrag kündigen.
    3. Outdoordirekt kann für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
  8. Haftung
    1. Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz von Seiten des Veranstalters.
    2. Für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist die Haftung des Veranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
    3. Outdoordirekt haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die im Prospekt oder im Angebot als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und lediglich von uns vermittelt wurden.
  9. Zoll, Pass und andere Bestimmungen für Ihr Kursgebiet
    1. Der Veranstaltungsteilnehmer hat darauf zu achten, dass je nach Veranstaltungsort spezielle Bestimmungen zu Zoll, Devisen, Visa, Pass u.ä. bestehen. Für die Einhaltung aller, auch der von uns nicht erwähnten Bestimmungen, ist der Veranstaltungsteilnehmer selbst verantwortlich. Alle daraus entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten.
  10. Vertragsobliegenheit und Hinweise
    1. Sollte eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht durchgeführt werden oder sollten während der gebuchten Veranstaltung Mängel auftauchen, so sind diese unverzüglich der Veranstaltungsleitung bzw. Outdoordirekt (Christian und Nadja Zicke, Stemmenkamp 79b, 59368 Werne, Tel.: 0171 6275873) zu melden und Abhilfe zu verlangen.
    2. Sollte keine Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eintreten, so kann der Vertrag gekündigt werden.
    3. Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag stehen, hat der Veranstaltungsteilnehmer nach Beendigung der Veranstaltung binnen eines Monats gegenüber Outdoordirekt (Adresse siehe oben) geltend zu machen. Eine schriftliche Einreichung wird empfohlen.
    4. Unverschuldetes Unterbleiben der Mängelanzeige während der Veranstaltung bzw. Geltendmachungen nach der Veranstaltung sind durch die üblichen gesetzlichen Regelungen abgesichert.
    5. Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen und Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    6. 12 Monate nach dem Veranstaltungsende verjähren alle Geltungsansprüche.
  11. Gerichtsstand
    1. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Outdoordirekt; es wird ausschließlich deutsches Recht angewandt.
    2. Der gesamte Vertrag wird durch Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nicht unwirksam.
  12. Datenverwaltung
    1. Der Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass seine Daten in die Kundendatei von Outdoordirekt aufgenommen und für den Betrieb verwendet werden. Dies geschieht unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.
  13. Aufsichtspflicht
    1. Die Aufsichtspflicht während der Durchführung der einzelnen Aktionen liegt bei Outdoordirekt bzw. den beauftragten Veranstaltungsleitern.
    2. Die Aufsichtspflicht außerhalb unserer Aktionen bzw. die Aufsichtspflicht für nicht beteiligte Teilnehmer trägt/tragen bei Jugendgruppen einer oder mehrere der Betreuer.
  14. Kanuverleih
    1. Bei reinem Kanuverleih ohne begleitendes Personal von Outdoordirekt haftet der Veranstaltungsteilnehmer voll für das geliehene Material.
    2. Personen- oder Materialschäden während der Tour mit geliehenem Material können nicht Outdoordirekt angelastet werden. Die volle Haftung und Verantwortung liegt beim Veranstaltungsteilnehmer.
  15. Streitschlichtung

    Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.